Standardinformationsblatt

Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge in anderen als den in Teil I genannten Situationen (Anhang A, Teil II, italienisches Tourismusgesetzbuch — Anhang I, Richtlinie (EU) 2015/2302).
 
Die Ihnen angebotene Kombination von Reiseleistungen ist eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher profitieren Sie von allen EU-Rechten, die für Pauschalreisen gelten. Weebora S.r.l. ist vollverantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung della gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Weebora wie gesetzlich vorgeschrieben über eine Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise enthalten ist, für Ihre Rückbeförderung im Falle seiner Insolvenz.
 

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

Buchung, Bezahlung und Stornierung (Allgemeine Teilnahmebedingungen)

 
Bezahlung. Bei der Buchung ist eine Anzahlung in della vom Veranstalter angegebenen Höhe zu leisten (gemäß den Allgemeinen Teilnahmebedingungen der gewählten Experience); der Restbetrag muss bis zu der vom Veranstalter gesetzten Frist bezahlt werden. Wenn die gewählte Experience Linienflüge beinhaltet, ist der gesamte Preis della Pauschalreise zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung fällig. Die Nichtzahlung der oben genannten Beträge bis zu den vereinbarten Terminen — die wesentlich und nicht aufschiebbar sind — führt zur automatischen Kündigung des Vertrags mit Anwendung der unten aufgeführten Stornogebühren, unbeschadet des Schadensersatzes für weitere dem Veranstalter entstandene Schäden.
 
Stornogebühren. Ein Reisender, der vor der Abreise aus irgendeinem Grund storniert — außerhalb der in den Allgemeinen Vertragsbedingungen für den Verkauf von Pauschalreisen aufgeführten Fälle —, zahlt unabhängig von der geleisteten Anzahlung die individuellen Buchungsverwaltungsgebühren und die bereits beantragten Versicherungsprämien sowie, sofern auf der jeweiligen Produktseite nichts anderes angegeben ist, eine Gebühr wie folgt (der Tag der Stornierung wird nicht mitgezählt, und die Mitteilung muss dem Veranstalter an einem Werktag vor Reisebeginn zugehen):

Für Flugtickets (Linienflüge; Sondertarife, Sofortkauf- oder Billigflugtickets) beträgt die Stornogebühr ab der Bestätigung der Buchung immer 100 %. Die gleichen Beträge sind auch von Personen zu zahlen, die die Reise wegen fehlender oder ungültiger persönlicher Reisedokumente nicht antreten können. Es gelten immer Kalendertage. Reisenden, die die Reise oder den Aufenthalt abbrechen oder die ordnungsgemäß gebuchten und akzeptierten Leistungen nicht in Anspruch nehmen, wird der Preis nicht zurückerstattet. Bestimmte Zeiträume des Jahres, Reiseziele oder bestimmte touristische Leistungen (z. B. Turniere, Wettbewerbe) können Buchungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger unterliegen, die von den oben genannten abweichen können; diese sind auf der jeweiligen Produktseite angegeben oder werden dem Reisenden bei der Buchung mitgeteilt.
 
Der Umstand, dass ein persönlicher Grund, der den Antritt der Reise verhindert (z. B. Krankheit, Widerruf des Urlaubs, Verlust des Arbeitsplatzes), dem Reisenden nicht anzulasten ist, berechtigt nicht zur kostenfreien Stornierung; das Gesetz sieht dies nur bei objektiven Umständen am Urlaubsort vor. Die finanziellen Folgen einer Stornierung aus persönlichen Gründen des Reisenden können, auch wenn sie ihm nicht anzulasten sind, durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung abgedeckt werden, sofern diese nicht bereits vom Veranstalter vorgeschrieben ist.

Weebora

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